
Der Bundesrat erhöht den Druck auf die Ampel-Regierung hinsichtlich der Einführung einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung für Gebäude und fordert unverzüglich einen geeigneten Vorschlag. In einem Entschließungsantrag vom 14. Juni 2024 verweist der Bundesrat auf die jüngsten Extremwetterereignisse und betont erneut die Dringlichkeit, "schnellstmöglich eine flächendeckende Elementarschadenpflichtversicherung einzuführen".
Ziel ist es, eine effektive finanzielle Absicherung gegen erhebliche materielle Schäden zu schaffen und gleichzeitig die Steuerzahler zu entlasten, die derzeit für nicht versicherte Hauseigentümer aufkommen müssen.
Die Diskussion über eine bundesweite Pflichtversicherung gegen Elementarschäden an Gebäuden läuft bereits seit Jahren. Am 20. Juni wollen die Länder mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) darüber beraten.
Elementarschadenpflichtversicherung: Anhörung im Bundestag
In der Bundesregierung ist die Einführung einer Pflichtversicherung umstritten. Politiker der FDP äußerten sich bisher skeptisch, darunter auch Justizminister Marco Buschmann. SPD und Grüne sind grundsätzlich offen dafür.
Ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion zur Elementarschadenversicherung wurde am 11. März 2024 in einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags besprochen. Dr. Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland, unterstützte die Idee, die Versicherungsquote zu erhöhen und den Staat als Rückversicherer in einem risikobezogenen Prämiensystem zu etablieren. Er betonte die Bedeutung von Prävention, was auf Vorschlag der FDP-Fraktion thematisiert wurde.
Bundesrat fordert seit langem eine Elementarschadenversicherung
Bereits am 31. März 2023 hatte der Bundesrat einstimmig beschlossen, dass eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden bundesweit gelten solle, und forderte die Bundesregierung auf, einen Regelungsvorschlag vorzulegen. Die Schäden seien deutlich höher als die Beiträge und könnten existenzbedrohend sein, wie die Flut im Sommer 2021 gezeigt habe.
Im Beschluss hieß es: "Der Bundesrat stellt fest, dass die Versicherung von privaten Gebäuden gegen Elementarschäden noch nicht ausreichend ist und Handlungsbedarf besteht". Die Einführung einer Versicherungspflicht sei verfassungsrechtlich möglich, insbesondere mit angemessenen Selbstbehalten zur Vermeidung von Fehlanreizen.
Auswirkungen einer Pflichtversicherung auf Hauseigentümer
Eine verfassungskonforme Pflichtversicherung hätte laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) enge Grenzen. Die Prämien orientieren sich an der Gefährdungsklasse des Gebäudes. In der niedrigsten Klasse gibt es Versicherungen für weniger als 100 Euro, in der höchsten Klasse können die Prämien mehrere hundert Euro pro Jahr betragen. Versicherer übernehmen oft nicht das vollständige Risiko, sodass hohe Selbstbehalte anfallen können.
Häuser in Hochwasser-gefährdeten Gebieten oder nahe an Bächen werden in die höchste Gefährdungsklasse eingestuft. Die tatsächlichen Mehrkosten für Eigentümer hängen von der Ausgestaltung des Gesetzes ab.
Warum eine Elementarschadenversicherung wichtig ist
Eine Gebäudeversicherung deckt Sturmschäden ab, jedoch sind Schäden durch Grundwasser, Hochwasser oder Regen oft nicht versichert. Eine Elementarschadenversicherung bietet umfassenden Schutz gegen extreme Naturgefahren wie Starkregen oder Überschwemmung.
Die Ökonomen Clemens Fuest und Marcel Thum vom Ifo-Institut argumentieren, dass eine Pflichtversicherung das Samariterdilemma des Staates löst: Ohne Versicherung werden Steuergelder für Schadensfälle aufgebracht. Viele entscheiden sich gegen eine Versicherung, weil sie auf staatliche Hilfe hoffen.
Im Jahr 2023 verursachten Sturm, Hagel und Starkregen versicherte Schäden in Höhe von 5,7 Milliarden Euro, wie GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen am 27. Mai 2024 mitteilte. Bisher sind im Bundesdurchschnitt nur 54 Prozent aller Wohnhäuser gegen alle Naturgefahren versichert.
Handlungsbedarf der Bundesregierung
Laut dem Bundesrat liegt die geringe Versicherungsquote bei Elementarschäden an den hohen Prämien in risikoreichen Gebieten. Ziel ist es, eine bezahlbare und wirksame finanzielle Absicherung für alle Betroffenen zu schaffen.
Die neue Entschließung des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugestellt. Es liegt nun an ihr, zu entscheiden, wie sie den Forderungen der Länder nachkommt. Feste Fristen dafür gibt es nicht.
Comments