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Laub im Pool – Wer trägt die Kosten für die Reinigung?

Autorenbild: Sebastian EhrhardtSebastian Ehrhardt

schöner Pool mit Blätter verunreinigt

Auch in diesem Jahr wird der Sommer wieder mit hohen Temperaturen aufgewartet. Bei dieser Hitze ist es verständlich, dass viele Haus- und Grundstückseigentümer eine Erfrischung im eigenen Garten suchen – sei es durch ein aufgestelltes Planschbecken oder einen fest installierten Pool. Doch während der Sommer für Abkühlung sorgt, bringt der Herbst neue Herausforderungen mit sich. Besonders für Poolbesitzer kann der erhöhte Reinigungsaufwand durch herabfallendes Laub zu einem echten Ärgernis werden.


In einem aktuellen Urteil hatte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zu klären, ob ein Grundstückseigentümer für die zusätzlichen Reinigungskosten aufkommen muss, wenn das Laub seiner Bäume in den Pool des Nachbarn fällt (Urteil vom 12.02.2024, Az. 1 U 20/23).


Blätter im Pool – Nachbarin fordert finanzielle Entschädigung


Der zugrunde liegende Fall drehte sich um zwei benachbarte Grundstücke. Auf dem einen befanden sich zwei alte Eichen, die bereits seit rund 90 Jahren an der Grundstücksgrenze stehen. Die Bäume überschreiten nach heutiger Rechtslage die baurechtlich vorgeschriebenen Mindestabstände, waren jedoch lange vor der Errichtung des benachbarten Swimmingpools vorhanden.


Mit Beginn des Herbstes fielen große Mengen an Blättern und Eicheln in den Pool des Nachbargrundstücks. Die Eigentümerin des Pools sah sich dadurch mit einem erheblichen Reinigungsaufwand konfrontiert und verlangte von ihrem Nachbarn eine finanzielle Kompensation in Form einer monatlichen „Laubrente“ in Höhe von 277,62 €. Nachdem sich der Baumeigentümer weigerte, diese Summe zu zahlen, zog die Poolbesitzerin vor Gericht.


Gericht: Laubfall ist zumutbar und hinzunehmen


Das Oberlandesgericht wies die Klage ab. Die Grundstückseigentümer mussten die geforderte Entschädigung nicht zahlen. Zur Klärung der Sachlage beauftragte das Gericht einen Sachverständigen, der feststellen sollte, ob der Laubfall eine unzumutbare Beeinträchtigung darstellt, die eine Entschädigung rechtfertigen würde. Dies war nach Einschätzung des Gutachters nicht der Fall.


Die Richter begründeten ihre Entscheidung unter anderem damit, dass die Poolbesitzerin den Swimmingpool an dieser Stelle errichtet hatte, obwohl die Bäume bereits seit Jahrzehnten existierten. Wer sich bewusst für den Bau eines Pools in unmittelbarer Nähe zu alten Bäumen entscheidet, müsse die daraus resultierenden Konsequenzen – wie einen erhöhten Reinigungsaufwand – in Kauf nehmen.


Haftungsfalle Verkehrssicherungspflicht


Obwohl die Grundstückseigentümer im vorliegenden Fall nicht für die Reinigungskosten aufkommen mussten, bleibt dennoch ein wichtiger Aspekt zu beachten: die Verkehrssicherungspflicht des Baumeigentümers. Grundsätzlich ist jeder Grundstückseigentümer dazu verpflichtet, Gefahren, die von seinem Eigentum ausgehen, zu minimieren. Dies betrifft insbesondere die Standsicherheit und den Zustand von Bäumen.


Sollten Äste oder ganze Baumteile auf das Nachbargrundstück stürzen und dort Schäden verursachen, kann eine Haftung entstehen – vor allem, wenn der Baum krank oder instabil war und der Eigentümer keine regelmäßigen Kontrollen durchgeführt hat. Auch herabfallende Eicheln oder Kastanien auf Gehwegen oder Einfahrten können eine Gefahr darstellen, wenn sie nicht beseitigt werden.


Eine regelmäßige Baumkontrolle durch den Eigentümer oder gegebenenfalls durch einen Fachmann kann helfen, Haftungsrisiken zu minimieren. Wer seine Bäume ordnungsgemäß pflegt und keine akute Gefahrenquelle darstellt, ist in der Regel vor Schadenersatzforderungen geschützt.


Fazit: Keine Entschädigung für Laub im Pool – aber Verkehrssicherungspflicht beachten


Grundstückseigentümer müssen grundsätzlich nicht befürchten, für den Laubfall ihrer Bäume auf Nachbargrundstücke finanziell belangt zu werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Bäume bereits lange vor der Nutzung des Nachbargrundstücks in ihrer jetzigen Form vorhanden waren. Naturereignisse wie herabfallendes Laub sind Teil des allgemeinen Lebensrisikos und müssen in einem zumutbaren Rahmen hingenommen werden.


Wer einen Pool in unmittelbarer Nähe zu bestehenden Bäumen baut, sollte sich der damit verbundenen Pflegeaufwände bewusst sein und gegebenenfalls präventive Maßnahmen wie eine Abdeckung oder einen Skimmer in Betracht ziehen. Ein Anspruch auf finanzielle Entschädigung für den erhöhten Reinigungsaufwand besteht in der Regel nicht.


Allerdings sollten Grundstückseigentümer ihre Verkehrssicherungspflicht nicht vernachlässigen. Werden Schäden durch herabfallende Äste oder umstürzende Bäume verursacht, kann eine Haftung bestehen – insbesondere, wenn der Baum nicht ausreichend gepflegt wurde. Regelmäßige Baumkontrollen und eine angemessene Pflege sind daher essenziell, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

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