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Mieterhöhung bei Mietvertrag über Wohnung und Stellplatz nur einheitlich möglich

Autorenbild: Sebastian EhrhardtSebastian Ehrhardt

Mieterhöhung immer nur einheitlich möglich

Im Januar 2024 stellte das Amtsgericht Koblenz in einem richtungsweisenden Urteil klar, dass bei einem einheitlichen Mietvertrag, der sowohl die Anmietung einer Wohnung als auch eines Stellplatzes in einer Tiefgarage umfasst, nur eine einheitliche Mieterhöhung zulässig ist.


Der Fall drehte sich um eine Auseinandersetzung zwischen einem Vermieter und einem Mieter, der sowohl eine Wohnung als auch einen Tiefgaragenstellplatz gemietet hatte. Der Vermieter hatte dem Mieter zwei separate Mieterhöhungen zukommen lassen – eine für die Wohnung und eine für den Stellplatz. Dies begründete der Vermieter damit, dass im Mietvertrag die Mietanteile für beide Bereiche gesondert ausgewiesen waren. Der Mieter widersprach der Erhöhung und verweigerte seine Zustimmung, woraufhin der Vermieter eine Zustimmungsklage einreichte.


Das Amtsgericht Koblenz entschied zugunsten des Mieters und stellte fest, dass getrennte Mieterhöhungen in diesem Fall rechtswidrig sind. Der Vermieter hatte gegen die Regelungen des einheitlichen Mietvertrags verstoßen. Das Gericht betonte, dass es sich um einen zusammenhängenden Mietvertrag handelt, der sowohl die Wohnung als auch den Stellplatz umfasst, weshalb auch nur eine einheitliche Mieterhöhung möglich sei. Die getrennte Auflistung der Mietanteile für Wohnung und Stellplatz im Vertrag sei aus rechtlicher Sicht unerheblich. Vielmehr müsse der Vertrag in seiner Gesamtheit betrachtet werden.


(AG Koblenz, Urteil v. 25.01.2024, Az. 142 C 1732/23)


Fazit: Das Urteil verdeutlicht die Bedeutung eines einheitlichen Mietvertrags für Wohnung und Stellplatz und stärkt die Rechte von Mietern.


Dieser Sachverhalt ist der Vierheilig Hausverwaltung seit langem bekannt, weshalb wir bereits seit Jahren konsequent separate Mietverträge für Wohnungen und Stellplätze abschließen. Dies bietet beiden Parteien deutlich mehr Flexibilität, um auf persönliche Veränderungen zu reagieren, und ermöglicht es Vermietern, die Mieten entsprechend anzupassen.

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