![Verjährung von Ansprüchen aus Mietverhältnissen](https://static.wixstatic.com/media/bd469b_6baeb1e5a40242d3bf038e75814881b2~mv2.jpg/v1/fill/w_940,h_705,al_c,q_85,enc_auto/bd469b_6baeb1e5a40242d3bf038e75814881b2~mv2.jpg)
Als Vermieter besteht das Risiko, dass Ihre Ansprüche gegen Mieter am 31. Dezember verjähren, sofern diese nicht rechtzeitig geltend gemacht werden. Die regelmäßige Verjährungsfrist für Forderungen aus Mietverhältnissen beträgt gemäß § 195 BGB drei Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist, und endet am Ende des dritten darauffolgenden Jahres.
Das bedeutet konkret: Am 31. Dezember 2024 verjähren beispielsweise Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen für das Jahr 2020, offene Mietforderungen aus dem Jahr 2021 sowie Schadensersatzansprüche aus dem Jahr 2021, sofern das Mietverhältnis weiterhin besteht.
Sonderregelung bei Schadensersatz nach Mietende Für Schadensersatzansprüche gegen den Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses gilt hingegen eine verkürzte Verjährungsfrist von nur sechs Monaten gemäß § 548 BGB. Diese Frist beginnt mit dem Tag, an dem Sie die Mieträume zurückerhalten haben. Wird diese Frist verpasst, können solche Ansprüche nicht mehr durchgesetzt werden.
Wie Sie die Verjährung verhindern können
Um die Verjährung zu vermeiden, haben Sie als Vermieter die Möglichkeit, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen. Gemäß § 204 BGB können Sie die Verjährung durch folgende Schritte hemmen:
Zustellung eines Mahnbescheids: Reichen Sie rechtzeitig einen Mahnbescheid ein und sorgen Sie dafür, dass dieser noch vor dem 31. Dezember 2024 zugestellt wird.
Einreichung einer Klage: Alternativ können Sie Ihre Forderungen durch eine gerichtliche Klage sichern. Wichtig ist, dass die Klage vor Ablauf der Verjährungsfrist beim zuständigen Gericht eingeht.
Beachten Sie, dass auch für die kurze Verjährungsfrist nach § 548 BGB diese Maßnahmen greifen.
Empfehlung: Jetzt handeln! Falls Sie noch offene Forderungen gegenüber Ihren Mietern haben, sollten Sie unverzüglich prüfen, ob diese von Verjährung bedroht sind. Rechtzeitiges Handeln schützt Ihre Ansprüche und sichert Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Experten, um die notwendigen Schritte einzuleiten.
Tipp: Eine regelmäßige Überprüfung Ihrer Forderungen und Fristen hilft, unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Als Vermieter ist es wichtig, stets den Überblick zu behalten, um Ihre Rechte nachhaltig durchzusetzen.
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