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Achtung!!! Schon wieder eine Haftungsfalle - Winterdienst

Autorenbild: Sebastian EhrhardtSebastian Ehrhardt
Haftungsfalle Winterdienst

Der Winterdienst ist eine wesentliche Pflicht für Grundstücksbesitzer und Kommunen, um die Sicherheit auf Gehwegen und Straßen während der kalten Monate zu gewährleisten. Doch hinter der vermeintlich simplen Aufgabe des Schneeräumens und Streuens verbirgt sich eine Haftungsfalle, die oft unterschätzt wird.


Die rechtliche Verantwortung für den Winterdienst ist in den meisten Ländern klar geregelt. Grundstücksbesitzer, sei es eine Privatperson oder eine Gemeinde, sind dazu verpflichtet, Gehwege und öffentliche Straßen vor Schnee und Eis zu befreien. Kommt es zu Unfällen aufgrund nicht geräumter oder gestreuter Flächen, kann die Haftung beim Eigentümer liegen.


Natürlich, die Übertragung des Winterdienstes auf Mieter ist eine gängige Praxis, besonders in Mietshäusern oder Mehrfamilienhäusern. In solchen Fällen kann der Vermieter die Verantwortung für den Winterdienst vertraglich auf die Mieter übertragen. Dies geschieht oft durch entsprechende Klauseln im Mietvertrag oder durch separate Winterdienstvereinbarungen.


Die Übertragung der Verantwortung auf die Mieter entbindet den Vermieter jedoch nicht vollständig von seiner Aufsichtspflicht. Er bleibt letztendlich dafür verantwortlich, dass der Winterdienst ordnungsgemäß durchgeführt wird. Kommt ein Mieter seiner Pflicht zum Winterdienst nicht nach, kann der Vermieter im Schadensfall immer noch haftbar gemacht werden.


Daher ist es für Vermieter wichtig, klare und eindeutige Vereinbarungen zum Winterdienst mit ihren Mietern zu treffen. Diese Vereinbarungen sollten die Pflichten der Mieter genau beschreiben, einschließlich des Zeitrahmens für die Durchführung von Räum- und Streuarbeiten sowie der Verwendung von geeignetem Streumaterial.


Weiter sollte der Eigentümer die Durchführung des Winterdienstes durch den Mieter zumindest stichprobenartig überprüfen. Das wird Ihnen natürlich schwerfallen, wenn sich Ihre Immobilien viele Kilometer von Ihrem Wohnort entfern befindet.


Mieter wiederum sollten sich bewusst sein, dass sie bei Nichterfüllung ihrer winterdienstlichen Pflichten ebenfalls haftbar gemacht werden können, wenn es zu Unfällen aufgrund nicht geräumter oder gestreuter Flächen kommt. Es liegt daher in ihrem eigenen Interesse, ihre winterdienstlichen Verpflichtungen gewissenhaft zu erfüllen.


Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Winterdienst eine scheinbar einfache Pflicht ist, die jedoch mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden sein kann.

 

Unsere Empfehlung: Übertragen Sie den Winterdienst auf einen verlässlichen Dienstleister, der aber für den Fall der Fälle entsprechend mit einer Haftpflichtversicherung (vor Vertragsabschluss nachweisen lassen) abgesichert ist. So können Sie der Haftungsfalle Winterdienst entgehen.

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