
Die Tatsache, dass eine bestehende Wohngebäudeversicherung beim Kauf einer Immobilie per Gesetz automatisch auf den neuen Eigentümer übergeht, verdeutlicht die zentrale Rolle dieser Versicherung.
Doch hier lauert bereits das erste Risiko: Fehlen wichtige Bestandteile in der übernommenen Versicherung, tragen Sie als neuer Eigentümer das Risiko dieser nicht abgedeckten Schäden mit Ihrem eigenen Vermögen.
Die Möglichkeit zum Wechsel der Versicherung ergibt sich dann erst durch eine ordentliche Kündigung oder bei Eigentumseintragung in das Grundbuch (Sonderkündigungsrecht). Dieses kann in einigen Gemeinden aber ein bis eineinhalb Jahre dauern.
So sollten Sie bereits vor dem Kauf prüfen, welche Risiken in der bestehenden Wohngebäudeversicherung mit abgesichert sind. Aus unserer Sicht sollten Sie keine Wohngebäudeversicherung ohne folgende abgesicherten Risiken besitzen:
· Feuer, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Leitungswasserschäden und Vandalismus
· Elementarschäden
· Grobe Fahrlässigkeit
· Mietausfall aufgrund eines Schadens
· Regiekosten (meist Zusatzkosten des Hausverwalters)
So nun sind Sie gut gegen die wichtigsten Dinge versichert.
Aber weiter Obacht, was ist, wenn Ihr Gebäude jemand drittes einen Schaden zufügt (z.B. Dachziegel fällt aufs Auto). Ihre reine Wohngebäudeversicherung deckt den Schaden an Ihrem Gebäude ab, aber nicht den an Dritten durch das Gebäude. Dafür benötigen Sie noch eine Wohngebäudehaftpflichtversicherung.
Diese ist vergleichsweise günstig aber zwingend notwendig.
Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, sollten Sie Ihren Mieter darauf hinweisen, dass er eine Hausratversicherung abschließen sollte, um sein persönliches Eigentum zu schützen. Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude, jedoch nicht am Hausrat des Mieters.
Auf den Abschluss einer eigenen Haftpflichtversicherung Ihres Mieters sollten Sie aber vor Abschluss des Mietvertrages bestehen. Das können Sie auch nur vor Mietvertragsabschluss verlangen und im Falle des Nichtvorhandenseins der Haftpflichtversicherung den Mietvertrag nicht unterzeichnen, denn mietrechtlich können Sie es dann im Anschluss dem Mieter nicht vorschreiben.
Die Haftpflichtversicherung des Mieters kommt für alle Schäden auf, die der Mieter zu verantworten hat (z.B. Waschmaschine nicht ordnungsgemäß angeschlossen). Das verursacht gern einmal riesige Schäden, die der Mieter meist nicht selber zahlen kann, also bliebe das an Ihnen hängen oder würde Ihre Wohngebäudeversicherung belasten.
Wichtig, denn bei mehreren Schäden, die Ihre Wohngebäudeversicherung regulieren muss, drohen Betragserhöhungen, höhere Selbstbeteiligungen oder gar Kündigung durch den Versicherer.
Abschließend betrachten wir den finanziellen Aspekt der Wohngebäudeversicherung. Der Beitrag wird oft anhand des Standortes des Gebäudes (z.B. Hochwasserrisiko) und der Anzahl der Vorschäden berechnet. Auch wenn Sie die Kosten auf Ihre Mieter umlegen können, beeinflussen hohe Nebenkosten die Attraktivität Ihrer Wohnung. Niedrigere Nebenkosten können Ihnen helfen, Mieterhöhungen leichter durchzusetzen.
Wenn Sie bei Abschluss der Wohngebäudeversicherung sorgfältig vorgehen, profitieren Sie mehrfach: Sie sind gut abgesichert, haben zufriedene Mieter und können Ihre Mieteinnahmen steigern.
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